Schadensersatz ohne vorherige Fristsetzung
Was gilt für den Fall, dass Vermietende Schadensersatz verlangen, ohne eine vorherige Fristsetzung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen durch die Mietenden? Hierzu hat das Amtsgericht Schöneberg mit Urteil vom 15.10.2024 entschieden.