Abschleifen von Parkett als Schönheitsreparaturen
Mit Urteil vom 16.02.2016 hat das OLG Düsseldorf u.a. eine Schönheitsreparaturklausel für unwirksam erklärt, nach der der Mieter in einem festen Turnus von zehn Jahren zum Abschleifen von Parkettböden verpflichtet war.