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Quotenabgeltungsklausel vom Vermieter zu bestimmender Maler unwirksam

Urteil // Bundesgerichtshof // VIII ZR 285/12

Der BGH hat entschieden, dass eine von dem Vermieter als Allgemeine Geschäftsbedingung in den Mietvertrag eingebrachte Quotenabgeltungsklausel, nach der Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beteiligung des Mieters der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter zu bestimmenden Malerfachgeschäfts ist, unwirksam ist.

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