Quotenabgeltungsklauseln unwirksam, Schönheitsreparaturen nur bei renovierter Wohnung?
Nach einem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs kann davon ausgegangen werden, dass Schönheitsreparaturklauseln unwirksam sind, wenn eine Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig ohne Ausgleichszahlung an den Mieter übergeben wurden.