Stellplatz wohnwerterhöhend, wenn er keine Miete kostet
Nach einem Urteil der 66. Kammer des Landgerichts Berlin ist ein vom Vermieter gestellter Stellplatz nur dann im Sinne des Berliner Mietspiegels wohnwerterhöhend, wenn der Mieter keine separate Miete für seine Anmietung zahlen muss.