Eintritt des Kindes in den Mietvertrag
Mit Urteil vom 08.02.2017 hat das Landgericht Berlin ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, nach dem es für den Eintritt eines Kindes in den Mietvertrag der verstorbenen Mutter unerheblich ist, ob zwischen den beiden ein Untermietverhältnis bestand.