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Provision für zwei Makler

Urteil // Oberlandesgericht Hamm // 18 U 111/13

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm unterbricht die Beauftragung eines zweiten Maklers mit der Vermittlung der Immobilie nicht notwendig die Kausalität zwischen Nachweis des zuvor beauftragten Maklers und dem dann abgeschlossenen Geschäft. Die Konsequenz: Der Erwerber muss zwei Maklern die Provision zahlen.

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