Überlassung eines Hotels an Geflüchtete
Kann die Überlassung eines Hotels an Geflüchtete eine vertragswidrige Nutzung darstellen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt? Hierzu hat das OLG Celle mit Urteil vom 17.04.2025 entschieden.
Kann die Überlassung eines Hotels an Geflüchtete eine vertragswidrige Nutzung darstellen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt? Hierzu hat das OLG Celle mit Urteil vom 17.04.2025 entschieden.
Kann die Untervermietung eines Hotels an Geflüchtete eine vertragswidrige Nutzung darstellen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt? Diese Frage hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 21.02.2025 entschieden.
BGH: Voraussetzungen für Untermieterlaubnis, welche müssen hierzu vorliegen? Damit hat sich der Bundesgerichtshof in einer...
Mit Urteil vom 27.09.2023 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob die Zustimmung Vermietender zur Untervermietung der Zweitwohnung aus beruflichen Gründen verlangt werden kann.
1. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte im Sinne der Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt (Bestätigung von Senatsurteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 25, 30). 2. Danach kann ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein.