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Was ist eine Teilungserklärung?

  • RA Kuo
  • Beiträge, Immobilienrecht

Was ist eine Teilungserklärung?  Ich werde oft beauftragt, Kaufverträge über Wohnungen zu prüfen. Hierbei prüfe ich nicht nur den Entwurf des Wohnungskaufvertrags, sondern mindestens auch die Teilungserklärung. Das ist ein umfangreiches Dokument, nicht selten zwischen 50-100 Seiten lang. Was verbirgt sich dahinter? Wenn ein Eigentümer eines Gebäudes einzelne Einheiten bilden (und meist verkaufen…) möchte, dann muss er eine Teilungserklärung erstellen. Jede Einheit erhält dann ein einzelnes Grundbuchblatt und kann dann verkauft werden. Gleiches gilt für die Neuerrichtung eines Gebäudes.

Teilungserklärung - Gesetzbuch des Eigentümer

Gleichzeitig ist in der Teilungserklärung auch geregelt, was einzelne Eigentümer dürfen (z.B. welches Gewerbe darf im Erdgeschoss betrieben werden?) und was auch im Verhältnis untereinander zu beachten ist (dürfen nicht tragende Wände ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer entfernt werden? Wohnungen zusammengelegt?). Ferner regelt diese Teilungserklärung, was möglicherweise noch in der Zukunft passieren wird (Ausbau des Dachgeschosses, Anbau eines Aufzugs etc.). Die Teilungserklärung ist also das „Gesetzbuch der Eigentümer“.

Sie sollten dieses Dokument also sehr sorgfältig lesen, damit Sie erkennen, was Sie selbst als Eigentümer dürfen oder eben auch nicht. Ich prüfe dieses Dokument genauso wie alle anderen Unterlagen und kann dabei zahlreiche Tipps geben, wie man am besten vorgeht und wie man möglicherweise auch noch Geld spart.

Gerne berate und begleite Sie auf dem Weg vom Käufer zum Eigentümer!

 

Simon Guang-Ming Kuo

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Kuo berät Sie zu den Themen Wohnraummietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Kuo vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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