Zahlungsverzugskündigung im Gewerberaum
In einer Entscheidung vom 13.05.2015 hat der Bundesgerichtshof in einer ausführlich begründeten Entscheidung zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges im Gewerberaummietverhältnis Stellung genommen.
