Minderung und fristlose Kündigung wegen Baugerüst
Mit Urteil vom 15.05.2014 hat das Kammergericht zu Gunsten von Mietern entschieden, dass ein Gewerberaummietvertrag wegen eines vor dem Miethaus aufgestellten Gerüsts fristlos gekündigt werden kann und die Miete gemindert ist.
