Vermietung von Zimmern an Bauarbeitertrupp
Mit Beschluss vom 17.06.2014 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Mieter im Eilrechtschutz verhindern kann, dass der Vermieter weitere, nicht an ihn vermietete Räume der Wohnung ohne seine Zustimmung einem Dritten überlässt.