Einschreiben Rückschein nicht zugegangen
Ein per Einschreiben Rückschein versendetes Schreiben gilt als nicht zugegangen, wenn Mietende dieses nicht bei der Post abholen, so das AG Köpenick mit Urteil vom 05.03.2024.
Ein per Einschreiben Rückschein versendetes Schreiben gilt als nicht zugegangen, wenn Mietende dieses nicht bei der Post abholen, so das AG Köpenick mit Urteil vom 05.03.2024.
Wie gebe ich, nachdem das Mietverhältnis beendet ist, den Schlüssel zurück, wenn eine gemeinsame Übergabe nicht zustande kommt? Ein Urteil aus Brandenburg zeigt, dass der von Laien häufig gewählte Weg, den Schlüssel per Post zurück zu schicken, mit erheblichen Risiken verbunden ist.
Mit Urteil vom 19.09.2013 wurde durch das Amtsgericht München die Klage eines Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung gegen seinen Mieter abgewiesen, nachdem der Mieter das per Einschreiben/Rückschein versandte Mieterhöhungsschreiben nicht bei der Post abholte.
In den von mir betreuten Rechtsstreitigkeiten stellt sich regelmäßig das Problem, dass vor meiner Beauftragung Briefe, die für den Verfahrenslauf wichtig sind, der Gegenseite nicht so übersandt wurden, dass der Zugang und der Inhalt nachgewiesen werden können. Aus diesem Grund einige Zeilen zur richtigen Versendung von wichtigen Briefen: