Keine Übersicherung bei freiwilliger Bürgschaft
Mit Urteil vom 01.09.2016 hat das LG Berlin entschieden, dass bei freiwilliger Abgabe einer Bürgschaft keine Übersicherung des Vermieters festzustellen ist.
Mit Urteil vom 01.09.2016 hat das LG Berlin entschieden, dass bei freiwilliger Abgabe einer Bürgschaft keine Übersicherung des Vermieters festzustellen ist.
In einem Urteil aus dem Jahr 2016 hatte das Amtsgericht Saarbrücken über Ersatzansprüche des Mieters für die Beseitigung von Mängeln in der angemieteten Wohnung zu entscheiden. Es hat in seiner Entscheidung die Voraussetzungen an einen solchen Anspruch gegen die Vermieter dargelegt.
Mit Urteil vom 26.07.2016 hat das AG Hamburg-Wandsbek die Klage von Mietern abgewiesen, die von ihrem Vermieter die Rückzahlung überbezahlter Miete sowie der Mietkaution verlangt hatten, nachdem sie den Mietvertrag aufgrund eines Schimmelschadens außerordentlich fristlos gekündigt hatten.
Mit Urteil vom 21.07.2016 hat das Landgericht Essen festgestellt, dass eine Mieterin zur Minderung der Miete um 10% berechtigt ist, da die Telefonleitungen zu ihrer Wohnung defekt sind. Zur Beseitigung des Mangels soll der Vermieter hingegen nicht verpflichtet sein.
In einem Beschluss aus dem Jahr 2016 erklärt die 18. Kammer des Landgerichts Berlin, dass das Sondermerkmal „Aufzug im Haus“ nach dem Berliner Mietspiegel 2015 auch für Wohnungen im Erdgeschoss einschlägig sein kann.
Mit Hinweisbeschluss vom 13.07.2016 hat das OLG Celle angekündigt, die Berufung einer Vermieterin zurückweisen zu wollen, die auf Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen geklagt hatte, da die Räume bei Übergabe an den Mieter nicht renoviert waren.
In § 550 BGB ist geregelt, dass Mietverträge, die für längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen werden, in schriftlicher Form abzuschließen sind. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt der Mietvertrag für unbestimmte Zeit (eine Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung zulässig).
Mit Urteil vom 16.06.2016 hat das Landgericht Berlin einer Mieterin eine Minderung wegen des Lärms von einer benachbarten Baustelle zugebilligt und weicht damit von der Bolzplatzentscheidung des BGH ab.
Mit Urteil vom 16.06.2016 hat das Landgericht Berlin über die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs entschieden. Das Landgericht wirft in der Entscheidung die Frage auf, ob aufgrund eines Mietrückstands alleine in dreistelliger Höhe eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages überhaupt in Frage kommt.
Mit Urteil vom 24.05.2016 hat das LG Wuppertal die Mieter von Gewerberäumen zur Leistung von Schadensersatz verurteilt, da diese entgegen den mietvertraglichen Bestimmungen keine Glasbruchversicherung abgeschlossen hatten.