Freikirchliche Veranstaltungen im Teileigentum regelmäßig erlaubt
In einer Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits erklärt das Landgericht Berlin, dass Freikirche Veranstaltungen in Teileigentumseinheiten zumindest dann erlaubt sind, wenn in der Teilungserklärung keine Regelungen zur Zweckbestimmung des Gebrauchs vorgesehen sind.