Berliner Mietspiegel 2021 wirksam
Mit Urteil vom 20.07.2022 hat die 66. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden: Der Berliner Mietspiegel 2021 ist als Fortschreibung des Mietspiegels 2019 wirksam.
Mit Urteil vom 20.07.2022 hat die 66. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden: Der Berliner Mietspiegel 2021 ist als Fortschreibung des Mietspiegels 2019 wirksam.
Aus Sicht der 67. Kammer des LG Berlin könnte der Mietspiegel 2021 unwirksam sein. Das zeigt ein Urteil vom 09.06.2022.
Mit Urteil vom 19.01.2022 bestätigt der BGH, dass die Berliner Mietpreisbremse ordentlich verkündet wurde und damit wirksam ist.
In einem Urteil vom 19.02.2020 hat das Landgericht Berlin zu der Frage entschieden, ob die Berliner Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist.
Mit Urteil vom 27.10.2015 hat das AG Spandau entschieden, dass ein Mieter eine Zustimmung zur Mieterhöhung nicht nach den Vorschriften des Fernabsatzvertrages einfach widerrufen kann.
Mit Urteil vom 20.04.2015 hat die 18. Kammer des Landgerichts Berlin die Berufung eines Vermieters zurückgewiesen, der die Ansicht vertrat, der Berliner Mietspiegel 2013 sei kein qualifizierter Mietspiegel, da es den Vortrag des Vermieters als nicht ausreichend ansah.