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Jahresabrechnung – Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung anzufechten

Urteil // Bundesgerichtshof // V ZR 193/17

Dieser Beitrag befaßt sich mit einem aktuellen BGH-Urteil zur Jahresabrechnung: bei einem Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist ein entsprechender Beschluss nur anfechtbar, nicht nichtig . Um alle Rechte zu wahren, sollte der Beschluss daher innerhalb der Monatsfrist ab Beschlussfassung angefochten werden.

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Eine Nische ist keine Abstellkammer

Urteil // Amtsgericht Berlin-Lichtenberg // 3 C 39/18

Ein zwischen Mietern und Vermietern besonders umstrittenes Merkmal des Berliner Mietspiegels ist das wohnwerterhöhende Merkmal „Einbauschrank oder Abstellraum innerhalb der Wohnung“ in der Merkmalgruppe 3: Wohnung. Die 3. Abteilung des Amtsgerichts Lichtenberg meint, dass eine Nische nicht ausreicht.

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Keine Renovierungspflicht bei unrenovierter Wohnung

Urteil // Landgericht Berlin // 18 S 392/16

In einer Entscheidung vom 02.05.2018 vertritt die 18. (64.) Kammer des Landgerichts Berlin die Ansicht, dass der Vermieter nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtete seien soll, wenn die Schönheitsreparaturklausel deswegen unwirksam ist, weil die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

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