Vorratskündigung – wenn der Vermieter eigentlich (noch) gar keinen Eigenbedarf hat
Voraussetzung der Eigenbedarfskündigung – „benötigen“ Gemäß § 573 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann der Vermieter ein Wohnraumverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrages hat. Der Vermieter kann insbesondere nach § 573…