Das Ende der Schönheitsreparaturen durch den Mieter?
Seit dem Jahr 2003 wurden die Möglichkeiten des Vermieters die Schönheitsreparaturen auf den Mieter zu übertragen durch die Rechtsprechung kontinuierlich eingeschränkt. Ein Urteil des Land-gerichts Berlin vom 09.03.2017 könnte jetzt das endgültige Ende von Schönheitsreparaturklauseln, so wie wir sie kennen, einläuten.