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Was ist eine Auflassung?

  • RA Kuo
  • Beiträge, Immobilien

Was ist eine Auflassung? Die meisten meiner Mandanten stolpern bei der Durchsicht ihres Kaufvertrages über eine Wohnung/ein Haus über diesen Begriff.

Was ist eine Auflassung?
Auch die Auflassung gehört zum Wohnungskauf.

Dieser altertümliche Begriff stammt aus einer Zeit, als es noch kein Grundbuch gab. Heute schaut man dort hinein und kann sofort erkennen, wer der Eigentümer ist. „Damals“ wurde im Falle eines Eigentümerwechsels für eine gewisse Zeit die Tür „aufgelassen“, so dass für jeden erkennbar war, dass sich hier „etwas verändert“. Dieser Begriff ist bis heute beibehalten worden.

Er findet sich „relativ weit hinten“ im Kaufvertrag, meist im § 9 oder 10, also schon recht nahe vor dem Ende. Dennoch ist er von enormer Bedeutung. Denn wird die „Auflassung erklärt“, so wird das Eigentum übertragen. Deswegen ist der Notar auch angewiesen, erst dann von dieser Gebrauch zu machen, wenn der Verkäufer ihm bestätigt hat, dass er den Kaufpreis erhalten hat. Erst dann schickt der Notar die Nachricht an das Grundbuchamt, dass nunmehr die Vormerkung durch die Eintragung der Käufer als Eigentümer ersetzt werden kann.

Gerne prüfe ich Ihren Kaufvertrag und die dazugehörigen Dokumente (Teilungserklärung und die Protokolle der letzten Jahre, um die wichtigsten zu nennen). Neben der rechtlichen Seite gibt es darüber hinaus auch weitere Aspekte, die man beachten sollte. Um einmal zwei Beispiele zu nennen:

Darüber hinaus lässt sich des Öfteren einiges an Grunderwerbssteuer sparen (wobei man Ärger mit der Bank vermeiden sollte). Außerdem kann das richtige Timing bei der  Finanzierung im Fall der Fälle einiges an Ärger und Geld sparen.

 

 

 

 

 

Simon Guang-Ming Kuo

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Kuo berät Sie zu den Themen Wohnraummietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Kuo vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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