Wann sind hohe Temperaturen in Gewerberäumen ein Mangel?
Angesichts steigender Temperaturen während der Sommermonate gewinnt die Frage, wann hohe Temperaturen in Gewerberäumen ein Mangel sind, zunehmend an Bedeutung.
Angesichts steigender Temperaturen während der Sommermonate gewinnt die Frage, wann hohe Temperaturen in Gewerberäumen ein Mangel sind, zunehmend an Bedeutung.
Mit Urteil vom 29. Februar 2012 (VIII ZR 155/11) hat der Bundesgerichtshof zu dem in Berliner Innenstadtlagen immer häufiger auftretenden Problem Stellung bezogen, dass Wohnungen nicht mehr an normale Mieter sondern an – zumeist junge – Berlin-Touristen vermietet werden und sich die Anwohner hiervon gestört fühlen.
Das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil vom 16.02.2012 zu der Frage entschieden, wie eine Betriebskostenabrechnung auszusehen hat und erklärt, dass die Aufstellung der Betriebskosten dem Mietvertrag folgt.
BGH: Heizkostenabrechnungen sind zwingend nach dem Leistungsprinzip zu erstellen; erstellt der Vermieter die Abrechnung nach dem Abflussprinzip, muss erneut abgerechnet werden, eine Kürzung nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV kommt nicht in Frage
OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.12.2011 entschieden, dass die Umlage von Betriebskosten auf den Gewerberaummieter nur dann möglich ist, wenn der Mietvertrag diese konkret benennt.
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2011 hat sich das LG Berlin mit der Frage befasst, ob ein Dielenfußboden bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete als hochwertiger Bodenbelag zu bewerten ist.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf beschäftigt sich mit der Frage, nach welcher Berechnungsmethode in der Gewerberaume die Mietfläche berechnet wird. Demnach darf, wenn die Parteien keine Berechnungsmethode vereinbart haben, der Vermieter die für ihn günstigste wählen.
Mit Urteil vom 17.10.2011 hat das Landgericht ein Räumungsurteil des Amtsgerichst bestätigt und die Mieterin zur Räumung der Wohnung verurteilt. Die Vermieterin hatte der Mieterin außerordentlich fristlos gekündigt, nachdem diese die Kaution nicht geleistet hatte.
Mit Urteil vom 28.09.2011 erklärt der Bundesgerichtshof, dass der Vermieter bei der Anpassung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten darf der Vermieter nicht "abstrakt" einen Sicherheitszuschlag von 10% auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten verlangen darf.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 2011 (VIII ZR 326/10) entschieden, dass ein Mieter den Austausch eines Erfassungssystems für Heizwärme und Warmwasser durch ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden hat, selbst wenn das vorhandeneSystem noch funktionstüchtig ist.