Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Räumung
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2010 zeigt nochmals deutlich, dass eine Räumung der Mietsache ohne Urteil für den Vermieter sehr unangenehme Konsequenzen haben kann. Da sich die Beweislast in einem solchen Fall umkehrt, besteht die Gefahr eines erheblichen Schadens auf Vermieterseite.
