Schönheitsreparaturen nur bei renovierten Gewerberäumen
Mit Hinweisbeschluss vom 13.07.2016 hat das OLG Celle angekündigt, die Berufung einer Vermieterin zurückweisen zu wollen, die auf Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen geklagt hatte, da die Räume bei Übergabe an den Mieter nicht renoviert waren.