BGH: Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und Hausgeldrückstände sind kein notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung
Der Bundesgerichtshof hat am 27.10.2017 entschieden, dass weder die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen noch die Hausgeldrückstände notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung sind.