Schadensersatz bei fehlerhaften Angaben des Maklers
Mit einem Urteil vom 09.11.2017 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass ein Makler, der wissentlich fehlerhafte Angaben im Exposé macht, nur eingeschränkt seinem Kunden gegenüber auf Schadensersatz haftet. Der Kunde kann alleine das sogenannten negative Interesse geltend machen