Minderung bei Flächenabweichung von mehr als 10 %
Mit Urteil vom 24.03.2004 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einer Abweichung von mehr als 10 % der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche ein Mangel der Mietsache vorliegt.
