Wartungskostenumlage unwirksam
Können Wartungskosten nur mit Kostenbegrenzung auf Mietende umgelegt werden? Und wann ist eine Wartungskostenumlage unwirksam? Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 12.02.2026 entschieden.
Können Wartungskosten nur mit Kostenbegrenzung auf Mietende umgelegt werden? Und wann ist eine Wartungskostenumlage unwirksam? Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 12.02.2026 entschieden.
Welche Voraussetzungen sind also an die Umlage von Wartungskosten in der Gewerberaummiete zu stellen? Und wann liegt eine unwirksame Wartungskostenklausel vor? Diese Fragen hat das OLG Rostock mit Urteil vom 08.10.2025 beantwortet.
Ein per Einschreiben Rückschein versendetes Schreiben gilt als nicht zugegangen, wenn Mietende dieses nicht bei der Post abholen, so das AG Köpenick mit Urteil vom 05.03.2024.
Mit Beschluss vom 02.05.2022 hat das Kammergericht zu der Frage entschieden, ob Kosten der Bewachung des Gebäudes als Betriebskosten auf Mietende umgelegt werden können.
Immer wieder erlebe ich, dass Mieter in der Gewerbemiete ihre Betriebskostenabrechnung ohne Prüfung akzeptieren. Weshalb es sich lohnt, die Betriebskostenabrechnung in der Gewerbemiete prüfen zu lassen, möchte ich in diesem Beitrag erklären.
Hier finden Sie einen Überblick, wie Sie selbst überprüfen können, ob Ihre Betriebskostenabrechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die häufigsten Fragen zur Mietkaution, die immer wieder im Rahmen unserer Beratungen angesprochen werden.
Dieser Beitrag geht auf eine der häufigsten Fragen bei der Beratung von Eigentümern ein: innerhalb welcher Frist muss der Verwalter die Jahresabrechnung erstellen und was kann man als Vermieter tun, wenn man eine Verspätung befürchten muss?
Mit Urteil vom 30.05.2018 hat der Bundesgerichtshof nun auch die erwartete Kehrtwende im Hinblick auf die Betriebskosten vollzogen, wenn tatsächliche und vertraglich vereinbarte Fläche voneinander abweichen. Auch die Betriebskosten sind nach der tatsächlichen Fläche abzurechnen.
Mit Urteil vom 22.05.2018 bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe die Wirksamkeit einer individuellen Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses in einem Gewerberaummietvertrag.