Mieterhöhung für ein WG-Zimmer
Das Landgericht Gießen hatte zu einem Fall zu entscheiden, in dem eine Vermieterin die Mieterhöhung für ein WG-Zimmer anhand von Vergleichswohnungen begründen wollte.
Das Landgericht Gießen hatte zu einem Fall zu entscheiden, in dem eine Vermieterin die Mieterhöhung für ein WG-Zimmer anhand von Vergleichswohnungen begründen wollte.
Mit Urteil vom 04.05.2012 hat das Landgericht Berlin die Berufung eines Vermieters, soweit dieser sich gegen die Klageabweisung seiner Forderung auf Nachzahlung von Miete stützte, zurückgewiesen. Die Mieter hatten aufgrund eines Schimmelbefalls die Miete um 10% gemindert.
Auch optische Mängel, also solche, die nur den Geltungswert der Wohnung beeinträchtigen, können zur Minderung berechtigen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 13.04.2012.
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 12.06.2012 entschieden, dass ein Mieter eine nicht angekündigte Modernisierungsmaßnahme, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines Besitzes führt, im Eilverfahren unterbinden kann.
Mit Urteil vom 29. Februar 2012 (VIII ZR 155/11) hat der Bundesgerichtshof zu dem in Berliner Innenstadtlagen immer häufiger auftretenden Problem Stellung bezogen, dass Wohnungen nicht mehr an normale Mieter sondern an – zumeist junge – Berlin-Touristen vermietet werden und sich die Anwohner hiervon gestört fühlen.
BGH: Heizkostenabrechnungen sind zwingend nach dem Leistungsprinzip zu erstellen; erstellt der Vermieter die Abrechnung nach dem Abflussprinzip, muss erneut abgerechnet werden, eine Kürzung nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV kommt nicht in Frage
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2011 hat sich das LG Berlin mit der Frage befasst, ob ein Dielenfußboden bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete als hochwertiger Bodenbelag zu bewerten ist.
Mit Urteil vom 17.10.2011 hat das Landgericht ein Räumungsurteil des Amtsgerichst bestätigt und die Mieterin zur Räumung der Wohnung verurteilt. Die Vermieterin hatte der Mieterin außerordentlich fristlos gekündigt, nachdem diese die Kaution nicht geleistet hatte.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 2011 (VIII ZR 326/10) entschieden, dass ein Mieter den Austausch eines Erfassungssystems für Heizwärme und Warmwasser durch ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden hat, selbst wenn das vorhandeneSystem noch funktionstüchtig ist.
Mit Urteil vom 28.09.2011 erklärt der Bundesgerichtshof, dass der Vermieter bei der Anpassung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten darf der Vermieter nicht "abstrakt" einen Sicherheitszuschlag von 10% auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten verlangen darf.