Einstellbügel für Fahrräder nicht wohnwerterhöhend
In einer Entscheidung vom 05.07.2018 beschäftigt sich das Landgericht mit der Frage, welche Qualität Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem Grundstück haben müssen, damit das wohnwerterhöhende Merkmal nach dem Berliner Mietspiegel 2017 erfüllt ist.