Minderung bei Schimmel in der gesamten Wohnung
Mit Urteil vom 15.02.2018 hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschieden, dass Mietern, in deren Wohnung in sämtlichen Zimmern Schimmel aufgetreten ist, eine Minderung in Höhe von 80% der Miete zusteht.