Voraussetzungen der Mängelbeseitigung durch Mieter
In einem Urteil aus dem Jahr 2016 hatte das Amtsgericht Saarbrücken über Ersatzansprüche des Mieters für die Beseitigung von Mängeln in der angemieteten Wohnung zu entscheiden. Es hat in seiner Entscheidung die Voraussetzungen an einen solchen Anspruch gegen die Vermieter dargelegt.