Arbeitszeugnis auf Tag der Beendigung zu datieren
Das LAG Köln hat mit Urteil vom 27.03.2020 entschieden, dass ein Arbeitszeugnis auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren ist.
Das LAG Köln hat mit Urteil vom 27.03.2020 entschieden, dass ein Arbeitszeugnis auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren ist.
In den letzten Tagen erreichen mich Anrufe meiner Mandanten, die aufgrund der behördlichen Regelungen wegen der Corona-Pandemie in Probleme geraten. Erste Frage ist häufig, ob man als Mieter im Gewerbe die Miete wegen Corona mindern darf.
Eine Vertragsklausel, in der der Arbeitnehmer versichert, dass keine Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber bestand, ist unwirksam, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Mit Urteil vom 26.02.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es den Mieter unangemessen benachteiligt, gleichzeitig zum Ausschluss des Konkurrenzschutzes eine Betriebspflicht aufzuerlegen.
Welche Anforderungen sind an Schriftform und Ausschluss des Konkurrenzschutzes im Gewerbemietvertrag zu stellen? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 26.02.2020 entschieden.
In einem Urteil vom 19.02.2020 hat das Landgericht Berlin zu der Frage entschieden, ob die Berliner Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist.
Wann besteht ein Schadensersatzanspruch bei Ausfall der Heizung? Die Anforderungen hierfür sind hoch, zeigt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2020.
Mit Urteil vom 04.02.2020 hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg eine Mieterin zur Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen verurteilt. Die Vermieterin hatte wegen Zahlungsverzug der Mieterin gekündigt.
Wenn das Mietverhältnis endet, streiten die Parteien häufig über Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache. BGB. Ein Beschluss des Das Kammergerichts vom 02.12.2019 macht deutlich, dass man als Vermieter die Kaution nach Mietende noch vor Ablauf der kurzen Verjährung verrechnen muss.
Mit einem Beschluss vom 01.10.2019 verwehrt die 67. Kammer des Landgerichts Berlin einer Vermieterin den Rückgriff auf die Mietsicherheit bei beendetem Mietverhältnis wegen einem bislang noch nicht rechtkräftig festgestelltem Anspruch.