Mieter hat Anspruch auf Weiterleitung der Kaution
Wird die Mietsache verkauft, soll nach den gesetzlichen Vorschriften der Veräußerer die Kaution an den Erwerber weitergeben. Nunmehr hat das Landgericht Duisburg entschieden, dass der Mieter einen Anspruch auf Weiterleitung der Kaution hat.
