Rückgriff auf Kaution im bestehenden Mietverhältnis
Mit Urteil vom 07.05.2014 hat der Bundesgerichtshof über die zuvor streitige Frage entschieden, ob der Vermieter im bestehenden Mietverhältnis auf die Kaution zurückgreifen kann, wenn die Forderung zwischen den Parteien streitig ist.
