Recht zur Untervermietung des Mieters
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2005 begann der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum Recht der Untervermietung des Wohnraummieters (vgl. § 553 Abs. 1 BGB). Durch die Rechtsprechung des BGH wurde das Recht zur Untervermietung erheblich erleichtert.
