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Flächenabweichung auch wenn Fläche als circa vereinbart

Urteil // Bundesgerichtshof // VIII ZR 144/09
Mit Urteil vom 10.03.2010 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu Flächenabweichungen im Mietverhältnis bestätigt und konkretisiert. Auch die Angabe "ca. 100 m²" führt bei einer Abweichung von mehr als 10% zu einem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von überbezahlter Miete.
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