Die Begründung einer Eigenbedarfskündigung
Mit Urteil vom 17.03.2010 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts München aufgehoben, mit dem eine Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen wurde und die hohen Anforderungen, die die Instanzgerichte an eine Begründung der Eigenbedarfskündigung stellen, deutlich abgesenkt.