Vermieter muss keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen
Der BGH hat am 30.09.2009 entschieden, dass ein Vermieter dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen muss.
Der BGH hat am 30.09.2009 entschieden, dass ein Vermieter dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen muss.
Mit Urteil vom 23.09.2009 hat der Bundesgerichtshof die Revision von Mietern zurückgewiesen, die zum einen eine Mängelbeseitigung und zum anderen die Feststellung des Rechts zur Minderung begehrten, weil es nach ihrer Ansicht zu erheblichen Lärmbelästigungen gekommen war.
Mit Urteil vom 28.07.2009 hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Vermieterin einer Wohngemeinschaft dazu verpflichtet ist, die bisherigen Hauptmieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen und stattdessen eine neue Hauptmieterin in den Mietvertrag aufzunehmen.
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 wurde durch den BGH über die Frage entschieden, wie im Regelfall die Flächen von Terrassen und Balkone bei der Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen sind, wenn der Mietvertrag vor dem Jahr 2004 abgeschlossen wurde.
Mit Urteil vom 12.03.2008 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des LG Gießen bestätigt, nach der im Wohnraummietrecht eine genaue Bezeichnung eines Kellerraums jedenfalls, wenn die Keller in dem Wohnhaus überwiegend gleichartig sind zur Einhaltung der Schriftform nicht erforderlich ist.
Mit Urteil vom 15.08.2007 hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick zu der Frage entschieden, ob abbröckelnder Außenputz ein Mangel ist, welcher Mietende zur Minderung berechtigt.
Mit Urteil vom 03.05.2007 hat das Amtsgericht Mitte über die Höhe einer angemessenen Minderung entschieden, wenn der Fahrstuhl für 16 Tage vollständig ausfällt. Nach der Entscheidung darf ein Mieter einer Wohnung im sechsten Obergeschoss dann die Miete um 15% mindern.
Mit Urteil vom 19.04.2007 hat das Amtsgericht Mitte über die Höhe einer angemessenen Minderung entschieden, wenn der Fahrstuhl für 16 Tage vollständig ausfällt. Nach der Entscheidung darf ein Mieter einer Wohnung im zehnten Obergeschoss dann die Miete um 20% mindern.
Mit Urteil vom 04.04.2007 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einem mehrjährigen Kündigungsverzicht auch im Wohnraummietrecht die Schriftform des § 550 S. 1 BGB eingehalten werden muss. Ansonsten ist der Verzicht nicht wirksam und es gelten die normalen Kündigungsfristen.
Zwischen Vermieterin und Mietern kommt es recht häufig zu Streitigkeiten über die Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses. Mit Urteil vom 28.03.2006 hat das Landgericht Duisburg entschieden, dass der Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses drei bis vier Jahre Zeit hat, um die Kaution von dem Mieter einzufordern.