Kündigung weil Mieter Besichtigung verhindert
Mit Hinweisbeschluss vom 18.02.2015 kündigt das Landgericht Berlin an, eine Berufung von Vermietern zurückzuweisen, die den Mietern wegen der Verhinderung der Besichtigung gekündigt hatten. Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine solche Kündigung wirksam erklärt werden kann.