Schließung wegen Corona ist ein Mangel
Mit Urteil vom 07.12.2020 hat das LG Kempten entschieden, dass Mieter von Gewerberäumen bei einer Schließung wegen der Corona-Pandemie die Miete mindern dürfen.
Mit Urteil vom 07.12.2020 hat das LG Kempten entschieden, dass Mieter von Gewerberäumen bei einer Schließung wegen der Corona-Pandemie die Miete mindern dürfen.
Mit Beschluss vom 30.11.2020 hat das Landgericht Berlin über die Frage entschieden, ob sich für die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung ein potenzieller Untermieter diesem persönlich vorstellen muss.
Das AG München hat mit Urteil vom 28.07.2020 zu folgender Frage entschieden: Ist eine außerordentlich fristlose Kündigung bei einer grundlos verweigerten Besichtigung einer Wohnung möglich?
Der BGH bestätigt seine Bolzplatzentscheidung. Demnach hat der Mieter nur dann ein Recht zur Minderung, wenn dem Vermieter zugleich Ansprüche gegen den Nachbarn zustehen.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg ist das Gesetz zum Mietendeckel unerheblich für die Wirksamkeit des Verlangens auf Zustimmung zur Erhöhung der Miete bei einem Wirksamwerden vor dem 23.02.2020.
Das AG Stuttgart hat mit Urteil vom 28.04.2020 zu der Frage entschieden, welche Miete man für ein WG-Zimmer verlangen darf. Es kam dabei auch darauf an, ob eine Miete so hoch war, dass sie gegen § 5 WiStG verstößt.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Corona-Pandemie möchte ich für den Fall, dass Sie wegen Mietschulden in der Corona-Pandemie gekündigt werden, meine Empfehlungen aus dem Beitrag "Wegen Mietschulden gekündigt, was tun?" mit diesem Beitrag ergänzen.
In der letzten Woche ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht überwiegend in Kraft getreten. In dem Gesetz findet sich auch eine Anpassung des Rechts des Vermieters zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Mit Urteil vom 26.02.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es den Mieter unangemessen benachteiligt, gleichzeitig zum Ausschluss des Konkurrenzschutzes eine Betriebspflicht aufzuerlegen.
In einem Urteil vom 19.02.2020 hat das Landgericht Berlin zu der Frage entschieden, ob die Berliner Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist.