Vorbehalt der Minderung nicht immer notwendig
Mit einem Beschluss vom 04.09.2018 eröffnet der Bundesgerichtshof Mietern, die Miete trotz Mangel ohne Vorbehalt geleistet haben, die Möglichkeit diese zu viel geleistete Miete – unter bestimmten Voraussetzungen – zurückzufordern.
