Umlage von Betriebskosten im Gewerberaummietrecht
Mit Urteil vom 26.09.2012 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, in welchem Umfang eine Umlage von Betriebskosten im Gewerberaummietrecht auf den Mieter möglich ist.
Mit Urteil vom 26.09.2012 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, in welchem Umfang eine Umlage von Betriebskosten im Gewerberaummietrecht auf den Mieter möglich ist.
Das Landgericht Gießen hatte zu einem Fall zu entscheiden, in dem eine Vermieterin die Mieterhöhung für ein WG-Zimmer anhand von Vergleichswohnungen begründen wollte.
Auch optische Mängel, also solche, die nur den Geltungswert der Wohnung beeinträchtigen, können zur Minderung berechtigen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 13.04.2012.
OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.12.2011 entschieden, dass die Umlage von Betriebskosten auf den Gewerberaummieter nur dann möglich ist, wenn der Mietvertrag diese konkret benennt.
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2011 hat sich das LG Berlin mit der Frage befasst, ob ein Dielenfußboden bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete als hochwertiger Bodenbelag zu bewerten ist.
In einem Urteil aus dem Jahr 2010 stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf zu der Frage, ob ein Vermieter seinem Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen muss, fest, dass der Vermieter hierzu verpflichtet ist.
Der BGH hat am 30.09.2009 entschieden, dass ein Vermieter dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen muss.
Kann man eine Kombination von Indexklausel und Staffelmiete grundsätzlich wirksam vereinbaren? Hierzu hat das OLG Brandenburg mit Urteil vom 19.08.2009 entschieden.
Mit Urteil vom 15.08.2007 hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick zu der Frage entschieden, ob abbröckelnder Außenputz ein Mangel ist, welcher Mietende zur Minderung berechtigt.
Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2006 entschieden, wann ein Gewerberaummieter zur Kündigung bei verweigerter Zustimmung zur Untervermietung berechtigt ist.