Mietereinbauküche bei Miethöhe unberücksichtigt
Mit Urteil vom 24.10.2018 hat der BGH zu der Frage entschieden, wann Mietereinbauten wie eine Einbauküche bei der Bestimmung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden.
Mit Urteil vom 24.10.2018 hat der BGH zu der Frage entschieden, wann Mietereinbauten wie eine Einbauküche bei der Bestimmung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden.
Mit einer Entscheidung aus dem Oktober 2018 weist der Bundesgerichtshof (BGH) die Instanzgerichte zum wiederholten Male an, den behaupteten Eigenbedarfswunsch des Vermieters sorgfältig zu prüfen. In dem entschiedenen Fall hatte das Landgericht München aufgrund der Fallgestaltung Zweifel an dem Eigenbedarfswunsch.
In einem Urteil vom 16.12.2018 setzt sich das Landgericht Berlin mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen die wohnwerterhöhenden Merkmale „Fahrradabstellplatz“ sowie „Pkw-Stellplatz“ gegeben sind.
Mit einem Urteil vom 27.09.2018 hat das LG Frankfurt/Main die Berufung von Eigentümern sowie dem Mieter einer Teilei-gentumseinheit zurückgewiesen, die eine in der Teilungserklärung als Laden bezeichnete Einheit als Eisdiele nutzen.
In einem Urteil vom 21.09.2018 gibt die 65. Kammer des Landgerichts Berlin eine Definition für das wohnwerterhöhende Merkmal Merkmalgruppe 1: Bad/WC "Wandbekleidung und Bodenbelag hochwertig" nach der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels vor.
Mit Pressemitteilung vom 19.09.2018 erklärt der Bundesgerichtshof, dass er entschieden hat, dass eine außerordentlich fristlose Kündigung mit einer ordentlichen Kündigung verbunden werden kann. Damit wird eine Entscheidung der 66. Kammer des Landgerichts Berlin aufgehoben.
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 hat sich das Landgericht Bremen mit der häufig streitigen Frage beschäftigt, wann der Vermieter verpflichtet ist, die Ursache für einen Feuchtigkeits- bzw. Schimmelschaden zu beseitigen.
Oft erreichen mich Fragen wie „wie komme ich aus dem Mietvertrag raus und welche Kündigungsfrist habe ich?“ bzw. „müssen denn dann alle kündigen und was ist denn, wenn die anderen der Kündigung nicht zustimmen?“ und ich kann darauf zunächst nur die juristentypische Antwort „es kommt darauf an“...
Mit einem Beschluss vom 04.09.2018 eröffnet der Bundesgerichtshof Mietern, die Miete trotz Mangel ohne Vorbehalt geleistet haben, die Möglichkeit diese zu viel geleistete Miete – unter bestimmten Voraussetzungen – zurückzufordern.
Mit einem Urteil vom 27.08.2018 hat das Kammergericht Berlin die Berufung einer Mieterin von Gewerberäumen überwie-gend abgewiesen, da sie trotz bestehendem Mangel die Miete in voller Höhe und ohne einen Vorbehalt überwiesen hat.