Konkludente Vereinbarung der Wohnfläche
Mit Urteil vom 23.06.2010 hat der Bundesgerichtshof über verschiedene Fragen zu dem Thema der Flächenabweichung im Wohnraummietrecht geurteilt. Er stellte insbesondere klar, dass eine Flächenvereinbarung auch konkludent hier durch Übersendung einer Flächenberechnung durch einen Makler zustande kommen kann.
