Kein Recht Vermietender zur Besichtigung ohne Anlass
Mit Urteil vom 04.06.2014 hat der Bundesgerichtshof über die Frage entschieden, dass ein Vermieter die vermietete Wohnung regelmäßig nur dann besichtigen darf, wenn kein konkreter Anlass besteht. Eine Klausel im Mietvertrag, die weitergehendes Besichtigungsrecht vorsieht, ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.