Eigentümer haben Anspruch auf notwendige Gebäudesanierungen
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom 04.05.2018 entschieden, dass auch dem einzelnen Eigentümer ein Anspruch darauf zustehen kann, dass notwendige Gebäudesanierungen beschlossen und auch durchgeführt werden.