LG Berlin – Bei Mängeln den Vorbehalt der Rückforderung erklären
Mit Urteil vom 30.07.2014 hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin den Anspruch der Mieter auf Rückzahlung überbezahlter Miete bestätigt und zu der Frage Stellung genommen, wann der Mieter trotz Leistung der gesamten Miete von dem Vermieter zu viel geleistete Miete zurückverlangen kann.