Aufwendungen des Mieters für Schönheitsreparaturen, kurze Verjährungsfrist
War eine Schönheitsreparaturklausel unerkannt unwirksam, kann der Mieter von dem Vermieter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Ist das Mietverhältnis beendet, verjähren die Ansprüche des Mieters auf Ersatz der Kosten von Schönheitsreparaturen innerhalb von 6 Monaten.