Beitritt zu Werbegemeinschaft bei unbestimmter Rechtsform
Mit Urteil vom 12.07.2006 hat der Bundesgerichtshof die Klage einer Werbegemeinschaft abgewiesen, die von einer Mieterin von Gewerberäumen in einem Einkaufzentrum den Beitritt zu der Werbegemeinschaft und Leistung der satzungsgemäßen Beiträge verlangte.