Kündigung während Krankheit in der Probezeit im Kleinbetrieb
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 15.05.2020 entschieden, dass die Kündigung während Krankheit in der Probezeit im Kleinbetrieb wirksam ist.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 15.05.2020 entschieden, dass die Kündigung während Krankheit in der Probezeit im Kleinbetrieb wirksam ist.
Der BGH bestätigt seine Bolzplatzentscheidung. Demnach hat der Mieter nur dann ein Recht zur Minderung, wenn dem Vermieter zugleich Ansprüche gegen den Nachbarn zustehen.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg ist das Gesetz zum Mietendeckel unerheblich für die Wirksamkeit des Verlangens auf Zustimmung zur Erhöhung der Miete bei einem Wirksamwerden vor dem 23.02.2020.
Das AG Stuttgart hat mit Urteil vom 28.04.2020 zu der Frage entschieden, welche Miete man für ein WG-Zimmer verlangen darf. Es kam dabei auch darauf an, ob eine Miete so hoch war, dass sie gegen § 5 WiStG verstößt.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Corona-Pandemie möchte ich für den Fall, dass Sie wegen Mietschulden in der Corona-Pandemie gekündigt werden, meine Empfehlungen aus dem Beitrag "Wegen Mietschulden gekündigt, was tun?" mit diesem Beitrag ergänzen.
In der letzten Woche ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht überwiegend in Kraft getreten. In dem Gesetz findet sich auch eine Anpassung des Rechts des Vermieters zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Das LAG Köln hat mit Urteil vom 27.03.2020 entschieden, dass ein Arbeitszeugnis auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren ist.
In den letzten Tagen erreichen mich Anrufe meiner Mandanten, die aufgrund der behördlichen Regelungen wegen der Corona-Pandemie in Probleme geraten. Erste Frage ist häufig, ob man als Mieter im Gewerbe die Miete wegen Corona mindern darf.
Viele Mieter und Vermieter fragen mich derzeit, ob und welche Auswirkungen das Coronavirus auf ihre Mietverträge hat. In diesem Beitrag gibt Herr Rechtsanwalt Kuo hierzu eine erste Einschätzung ab.
Eine Vertragsklausel, in der der Arbeitnehmer versichert, dass keine Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber bestand, ist unwirksam, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.