Kosten der Instandsetzung als Betriebskosten?
Mit Urteil vom 06.04.2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage entschieden, in welchem Umfang Betriebskosten auf den Gewerberaummieter umgelegt werden können. Insbesondere bestand die Frage, ob eine Umlage der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung als Betriebskosten auf Gewerberaummieter möglich ist.
