Berliner Mietspiegel ist anzuwenden
Mit Urteil vom 20.04.2015 hat die 18. Kammer des Landgerichts Berlin die Berufung eines Vermieters zurückgewiesen, der die Ansicht vertrat, der Berliner Mietspiegel 2013 sei kein qualifizierter Mietspiegel, da es den Vortrag des Vermieters als nicht ausreichend ansah.