Beweispflicht für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2014 entschieden, dass der Mieter von Gewerbeflächen die Beweispflicht für einen Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot hat.
Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2014 entschieden, dass der Mieter von Gewerbeflächen die Beweispflicht für einen Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot hat.
Mit einer Reihe von Urteilen, die die Wirksamkeit von Mieterhöhungen wegen Modernisierungen in dem gleichen Wohnhaus verschiedener Mieter betreffen, hat der Bundesgerichtshof Fragen im Zusammenhang mit Modernisierungsmieterhöhungen geklärt.
Über die Frage, ob ein Eigentümer die Durchsetzung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gegen einen anderen Eigentümer wegen Störungen verfolgen kann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Durchsetzung an sich gezogen hat, hat der BGH am 05.12.2014 entschieden.
Mit Urteil vom 03.12.2014 hat das Landgericht Berlin seine Rechtsprechung zu Mängelbeseitigungsansprüchen bestätigt, nach der eine bloße abstrakte Gefährdung durch Asbest für einen Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw. andere Gewährleistungsrechte wegen Mängeln nicht ausreichend ist.
Mit Urteil vom 12.11.2014 hat der Bundesgerichtshof über die Frage entschieden, ob die genaue Berechnung einer Schätzung des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser in einer Heizkostenabrechnung durch den Vermieter zu erklären ist.
Nicht immer ist eine Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Fläche von Bedeutung. Zunächst sind die Vereinbarungen der Parteien, welche Flächen, wie berücksichtigt werden, zu prüfen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg zeigt.
Die Große Koalition hat sich schlussendlich auf die konkrete Gestaltung der Mietpreisbremse geeinigt. In Berlin werden sich deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft bei Neuabschluss von Wohnraummietverträgen die Vereinbarungen über die Miethöhe an den Regelungen zur Mietpreisbremse messen lassen.
In einem Urteil vom 06.11.2014 beschäftigt sich das Landgericht München mit der Frage, wann ein Beschluss der Wohnungseigentümer bereits deshalb für ungültig zu erklären ist, weil die Ladungsfrist zur (Wohnungseigentümer-) Versammlung nicht eingehalten wurde.
Mit Urteil vom 06.11.2014 hat das Landgericht Bonn die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, mit der diese den Anspruch auf Räumung aus einer Zahlungsverzugskündigung nach Ausgleich der Mietschulden innerhalb der Schonfrist weiter verfolgt hatte.
Mit Urteil vom 29.10.2014 wurde durch das Amtsgericht Brake klargestellt, dass der ausgeschiedene Wohnungseigentümer die Wohngeldzahlung bis zur Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch schuldet, unabhängig davon dass zwischenzeitlich die Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen wurde.